Privatheit
Einfache Sprache
Der Raum der der Öffentlichkeit verschlossen bleibt.
Def. Privatsphäre
Privatsphäre bezeichnet den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch, unbehelligt von äußeren Einflüssen, sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt. Ist rechtlich Verankert (s. Art. 2 Abs. 1 GG).
Grimms Zwiebelmodell der Privatsphäre
Privat können Räume, Handlungen, Verhaltensweisen und auch Wissen sein. Das ergibt eine Ordnung von Privat bis Öffentlich:
Intimität < Familie/intime < Beziehungen < Zimmer/Wohnung/Haus < Echte Freunde < Gesellschaft/Staat/Wirtschaft
Funktion der Privatsphäre
- Zusammenleben: Geschützte Kommunikation; Vertrauensbildend
- Freiheit/Autonomie: Schutz vor Kontrolle, Zwang und Diskriminierung
- Meinungsbildung: Schutz vor Manipulation
- Authentizität: Schutz vor Normativierung und Chilling effects
- Identität: Raum für Reflexion
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